Pflegegeldrechner - Pflegegeld einfach berechnen

Pflegegeld – Definition

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die aufgrund von Pflegebedürftigkeit Hilfe benötigen. Dieses Instrument ermöglicht es Pflegebedürftigen, die Pflege gemäß ihren individuellen Bedürfnissen zu organisieren. Die Beantragung und Abwicklung des Pflegegeldes erfolgt durch die zuständigen Pflegekassen und unterliegt bestimmten Voraussetzungen. Pflegegeld spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung der häuslichen Pflege, wodurch Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben können.

Definition - Pflegegeld

Der Anspruch auf Pflegegeld richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad, der die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten einer Person widerspiegelt. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist auch das Pflegegeld. Menschen, die sich für häusliche Pflege entscheiden, können Pflegegeld in Anspruch nehmen. Dies ermöglicht es den Pflegebedürftigen, selbst zu entscheiden, wie ihre Pflege organisiert wird, und umfasst sowohl Erwachsene als auch pflegebedürftige Kinder.

Pflegegrad Pflegegeld ambulant Sachleistung ambulant Entlastungsbetrag Leistungsbetrag Vollstationär
Pflegegrad 1 0,00 Euro Pflegegeld 0,00 Euro Sachleistung 131,00 Euro 131,00 Euro
Pflegegrad 2 347,00 Euro Pflegegeld 796,00 Euro Sachleistung 131,00 Euro 805,00 Euro
Pflegegrad 3 599,00 Euro Pflegegeld 1497,00 Euro Sachleistung 131,00 Euro 1319,00 Euro
Pflegegrad 4 800,00 Euro Pflegegeld 1859,00 Euro Sachleistung 131,00 Euro 1875,00 Euro
Pflegegrad 5 990,00 Euro Pflegegeld 2299,00 Euro Sachleistung 131,00 Euro 2096,00 Euro
 

Die angezeigten Beträge für die Sachleistungen, die von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden, gelten ab dem Jahr 2025.

Zusätzlich zum reinen Pflegegeld haben Pflegebedürftige die Möglichkeit, Kombinationsleistungen zu erhalten. Hierbei können sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen (Leistungen von professionellen Pflegediensten) kombiniert werden, um eine flexible und bedarfsgerechte Pflege zu ermöglichen.

Die Beantragung des Pflegegeldes erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse und kann formlos über verschiedene Kommunikationswege erfolgen, wie beispielsweise E-Mail, Telefonanruf, Fax oder schriftlicher Brief. Die Pflegekasse prüft die Voraussetzungen und entscheidet über die Gewährung des Pflegegeldes.

Die Höhe des Pflegegeldes variiert je nach festgestelltem Pflegegrad. Es gibt verschiedene Pflegegrade von I bis V, die den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten widerspiegeln. Zur Ermittlung des individuellen Pflegegeldanspruchs kann ein Pflegegeldrechner genutzt werden, der die relevanten Parameter berücksichtigt.

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