Berechnen Sie einfach das Ihnen zustehende Pflegegeld mit unserem kostenlosen Pflegegeldrechner. Der Pflegegeldrechner ermittelt Ihren Anspruch auf anteiliges Pflegegeld, wenn Sie sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld in Anspruch nehmen oder es planen.
Unser kostenloser Pflegegeldrechner bietet Ihnen eine einfache Möglichkeit, Ihren Anspruch auf Pflegegeld zu ermitteln, wenn Sie die Dienstleistungen eines Pflegedienstes im Rahmen der Kombinationspflege nutzen. Gemäß §38 des Sozialgesetzbuchs XI besteht für pflegebedürftige Versicherte die Option, neben der häuslichen Pflege durch Familienmitglieder auch die Dienste eines Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen. Die Kombinationspflege beinhaltet sowohl Sachleistungen (pflegerische Leistungen, die von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden) als auch Pflegegeld. Geben Sie einfach den entsprechenden Betrag (z.B. aus einem Kostenvoranschlag) in unseren Pflegegeldrechner ein und klicken Sie auf „Berechne“, um schnell und unkompliziert Ihren Pflegegeldanspruch zu erfahren.
Was versteht man unter Pflegegeld?
Pflegegeld bezeichnet eine monatliche Sozialleistung, die von den gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen gewährt wird. Diese Leistung steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern unentgeltlich betreut werden.
Was versteht man unter Pflegegeld und wer hat den Anspruch?
Pflegegeld bezeichnet eine monatliche Sozialleistung, die von den gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen gewährt wird. Diese Leistung steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern unentgeltlich betreut werden.
Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Es muss ein fortwährender Bedarf an Betreuung und Hilfe aufgrund einer physischen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung bzw. einer längerfristigen Sinnesbeeinträchtigung vorliegen, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird.
Was ist ein Beratungsbesuch (Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI)?
Das Ziel des Beratungseinsatzesgemäß § 37 Abs. 3 SGB XI ist es festzustellen, ob die im häuslichen Umfeld versorgte pflegebedürftige Person angemessene Unterstützung erhält und ob sich die Situation nicht geändert hat, sodass der Umfang der bisherigen Betreuung nicht erweitert werden soll. Der Pflegenachweis fungiert als Bestätigung dafür, dass die privat organisierte Pflege abgesichert ist.
Pflegegeld beantragen | Bestätigung für die Pflegekasse
Antrag auf Pflegegeld
Die Beantragung von Pflegegeld kann formlos erfolgen. Abhängig von der jeweiligen Pflegekasse genügt dazu eine E-Mail, ein Telefonanruf, ein Fax oder ein kurzer schriftlicher Brief. Ihnen wird daraufhin seitens der Pflegekasse das erforderliche Formular zur Verfügung gestellt, welches anschließend ausgefüllt werden muss, damit der Antrag abgeschlossen werden kann.
Pflegegrad
Die Einstufung in den Pflegegrad bestimmt den Grad der Pflegebedürftigkeit. Die Pflegegrade von 1 bis 5 repräsentieren die verschiedenen Stufen der Pflegebedürftigkeit und geben im Allgemeinen an, inwieweit eine Person in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt ist. Pflegebedürftige können durch einen Antrag bei ihrer Pflegeversicherung einen Pflegegrad erhalten und haben somit Anspruch auf Pflegeleistungen.
Pflegegeld berechnen
Das Pflegegeld variiert je nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Unser kostenloser Pflegegeldrechner überprüft, wie viel Pflegegeld Ihnen im Rahmen der Kombinationspflege zusteht. Die Pflegekasse ermittelt den Anspruch auf Kombinationsleistung anhand der tatsächlich in Anspruch genommenen Pflegeleistungen des ambulanten Pflegedienstes. Falls die Sachleistung nicht in vollem Umfang genutzt wird, besteht die Möglichkeit, zusätzlich anteiliges Pflegegeld zu erhalten.
Nachweis für die Pflegekasse
Pflegebedürftige, die zu Hause ohne Unterstützung eines Pflegedienstes betreut werden und Pflegegeld beziehen, sind gemäß §37 Absatz 3 SGB XI verpflichtet, in regelmäßigen Intervallen eine Pflegeberatung durchführen zu lassen. Dies wird häufig als (verpflichtender) „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ bezeichnet. Der Beratungsbesuch wird in der Regel von einem Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes durchgeführt.
Pflegegeld einfach berechnen
Pflegegeld einfach berechnen
Dank unseres kostenfreien Pflegegeldrechners erhalten Sie rasch eine Beurteilung darüber, wie viel Pflegegeld Ihnen zusteht, wenn Sie die Dienstleistungen eines Pflegedienstes im Rahmen der Kombinationspflege (Kombinationsleistungen) in Anspruch nehmen. Kombinationsleistungen beziehen sich auf den zeitgleichen Bezug von Sachleistungen (Leistungen, die von einem Pflegedienst erbracht werden) und Geldleistungen (Pflegegeld). Geben Sie einfach den entsprechenden Betrag (z. B. den Rechnungsbetrag aus einem Kostenvoranschlag) in unseren Pflegegeldrechner ein und betätigen Sie die Schaltfläche „Berechnen“
Pflegegeldrechner – berechnen Sie einfach und schnell Ihr anteiliges Pflegegeld
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist auch das Pflegegeld. Es gibt verschiedene Pflegegrade, die von I bis V reichen. Zur Ermittlung des individuellen Pflegegeldanspruchs kann der unten bereitgestellte Pflegegeldrechner genutzt werden, der die relevanten Parameter berücksichtigt.
Anzeige
Pflegegeldrechner
Durch die Nutzung unseres kostenfreien Pflegegeldrechners können Sie rasch herausfinden, welcher Betrag Ihnen an Pflegegeld zusteht, wenn Sie die Dienstleistungen eines Pflegedienstes im Rahmen der Leistungen nach SGB XI nutzen.
Tragen Sie einfach den entsprechenden Betrag ein und drucken Sie die Taste „Berechne“.
Pflegegrad wählen und Rechnungsbetrag eingeben
Ihre Pflegekosten:
Ihr Pflegegrad:
maximale Pflegekassenleistung:
ausgeschöpfte Pflegekassenleistung:
dies entspricht:
verbleibender Pflegegeldanspruch:
dies entspricht:
Pflegegeldrechner
Anteiliges Pflegegeld einfach berechnen
Berechnen Sie das Ihnen zustehende Pflegegeld, wenn Sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen.
Die Berechnungen und Ergebnisse des Pflegegeldrechners dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine verbindliche Auskunft dar. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Berechnungen kann nicht garantiert werden, da individuelle Faktoren und spezifische Regelungen der zuständigen Kostenträger nicht berücksichtigt werden können.
Der Webseitenbetreiber übernimmt keine Haftung für die Korrektheit der angezeigten Ergebnisse oder daraus resultierende Entscheidungen. Es wird ausdrücklich empfohlen, die genauen Kosten und Ansprüche direkt mit dem zuständigen Kostenträger (z. B. Pflegekasse oder Versicherung) zu klären, um verbindliche Informationen zu erhalten.
Bitte beachten Sie, dass die Nutzung des Rechners auf eigenes Risiko erfolgt.
Noch kein Pflegegrad? Finden Sie jetzt heraus, welcher Pflegegrad Ihnen zusteht!
Hier finden Sie die Berechnung für die Kombinationsleistung bei Nutzung von 399 € für den Pflegedienst:
Grundlage für Pflegegrad 3:
Volles Pflegegeld: 599 €
Volle Pflegesachleistung: 1.497 €
Schrittweise Berechnung:
Anteil der genutzten Sachleistung:
399 € von 1.497 € = ca. 26.65 %
Kürzung des Pflegegeldes:
26,65 % von 599 € = ca. 159,65 €
Neues Pflegegeld: 599 € – 159,65 € = ca. 439,35 €
Ergebnis:
Sie erhalten 439,35 € Pflegegeld
Der Pflegedienst erhält 399 € Sachleistung
Ihr Gesamtbudget bleibt also gleich, aber das Pflegegeld reduziert sich prozentual je nach genutzter Sachleistung.
Wichtig!!!
Wenn Sie sich für die Kombinationsleistung entschieden haben, wird Ihr Pflegegeld prozentuell gekürzt, abhängig davon, wie viel des Pflegesachleistungsbudgets für den Pflegedienst genutzt wird!