Kurz gesagt: Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Er wird vergeben, wenn eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten vorliegt. Für die Einstufung sind 90 bis 100 Punkte erforderlich.

Warum diese Seite?
Damit Sie schnell und strategisch vorgehen können. Wir bündeln die relevanten Informationen – von den Voraussetzungen über die Punktelogik bis zum Antragsprozess – in einem klaren Fahrplan. So sparen Sie Zeit, vermeiden Fehler und erhöhen Ihre Erfolgschancen.
Was bedeutet Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 kennzeichnet Menschen mit maximalem Unterstützungsbedarf in nahezu allen Lebensbereichen. Typische Merkmale sind u. a. ein umfassender Hilfebedarf bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität, häufig in Kombination mit kognitiven Einschränkungen oder psychischen Problemlagen.
Wesentlich: Es geht nicht nur um Diagnosen, sondern um die funktionale Alltagsbewältigung – also darum, was selbstständig gelingt und wo dauerhafte Unterstützung nötig ist.
Voraussetzungen & Punkte: So wird bewertet (NBA)
Die Begutachtung erfolgt in 6 Modulen – jedes Modul fließt mit einer festen Gewichtung in die Gesamtpunktzahl ein:
- Mobilität – 10 %
- Kognitive & kommunikative Fähigkeiten – 15 %
- Verhaltensweisen & psychische Problemlagen – 15 %
- Selbstversorgung (z. B. Waschen, Ankleiden, Essen/Trinken) – 40 %
- Krankheits-/Therapie-Management (Medikamente, Verbände, Arzttermine) – 20 %
- Alltagsgestaltung & soziale Kontakte – 10 %
Punkteschwelle für Pflegegrad 5: 90,0–100 Punkte
Liegt das Ergebnis innerhalb dieses Korridors, wird der Pflegegrad 5 zuerkannt.
Praxisindikatoren für Pflegegrad 5 (Beispiele):
- Umfassende Hilfe bei fast jeder Verrichtung der Selbstversorgung
- Regelmäßige, engmaschige Unterstützung rund um Medikation, Wundversorgung, Atmung, Ernährung (ggf. Sondenernährung)
- Gefährdungsbezogene Aufsicht (z. B. Weglauftendenz, Sturzrisiko, fehlende Krankheitseinsicht)
- Nicht kompensierbare Mobilitätseinschränkungen (Transfers, Positionswechsel, Lagerung)
Antrag auf Pflegegrad 5: Der 7-Punkte-Fahrplan
1) Formlos starten – sofort Leistungen sichern
Rufen Sie die Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse) an oder schicken Sie eine formlose E-Mail: „Hiermit beantrage ich Pflegeleistungen (Pflegegrad).“
Wichtig: Leistungen können ab Antragseingang gewährt werden.
2) Unterlagen bündeln
Arztbriefe, Medikationsplan, Reha-/Klinikberichte, Pflegedokumentation, Hilfsmittelverordnungen. Je konkreter, desto besser.
3) Pflegetagebuch führen (7–14 Tage)
Täglich dokumentieren: Welche Hilfe, wie oft, wie lange, wie schwer? Notieren Sie auch nächtliche Unterstützung und Sondersituationen (z. B. Krampfanfälle, Desorientierung).
4) Hausbesuch durch MD/MEDICPROOF
Gesetzlich Versicherte: MD (Medizinischer Dienst).
Privat Versicherte: MEDICPROOF.
Pro-Tipp: Planen Sie den Termin so, dass typische Belastungssituationen sichtbar sind. Nichts beschönigen.
5) Gut vorbereitet in den Termin
- Beistand (Angehörige/Betreuung) ist sinnvoll.
- Hilfsmittel zeigen (Rollstuhl, Pflegebett, Inkontinenzversorgung etc.).
- Routinen realistisch durchführen – keine „Ausnahme-Performance“.
6) Bescheid prüfen – ggf. Widerspruch
Weicht der Pflegegrad vom tatsächlichen Bedarf ab: Begründeten Widerspruch einlegen (i. d. R. 1 Monat Frist). Verweisen Sie auf konkrete Funktionsdefizite und Zeitaufwände.
7) Dynamik managen
Verschlechtert sich die Situation, können Sie jederzeit Höherstufung beantragen. Bleiben Sie mit Pflegetagebuch und Arztkontakten am Ball.
Leistungsüberblick bei Pflegegrad 5 (Auswahl)
- Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige)
- Pflegesachleistungen (ambulante Dienste) oder Kombinationsleistung
- Entlastungsbetrag (131 € mtl.)
- Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege
- Pflegehilfsmittel & Wohnumfeldverbesserungen
- Vollstationäre Pflege (höchster Pflegesatz)
Die optimale Budgetstrategie ergibt sich aus Ihrer individuellen Versorgungslage. Kombinationen heben oft den Mehrwert.
Checkliste: Dokumente & Vorbereitung
- ☐ Versicherungsnummer & Kontaktdaten
- ☐ Ärztliche Unterlagen, Pflegeberichte, Medikationsplan
- ☐ Pflegetagebuch (auch Nacht)
- ☐ Liste aller Hilfsmittel inkl. Verordnungen
- ☐ Ansprechpartner (Hausarzt, Fachärzte, Pflegedienst, Therapeut)
- ☐ Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung (falls vorhanden)
FAQ zu Pflegegrad 5
Für Pflegegrad 5 sind nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) 90,0–100 Punkte erforderlich. Bewertet werden u. a. Selbstversorgung, Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Krankheits-/Therapiemanagement sowie Alltagsgestaltung.
Regional unterschiedlich, häufig 2–8 Wochen. Leistungen können ab Antragseingang gewährt werden – daher den Antrag immer sofort stellen.
Nein. Entscheidend ist die funktionale Einschränkung im Alltag gemäß NBA – nicht allein der Befund. Dokumentieren Sie Hilfeumfang, Häufigkeit und Zeitbedarf (z. B. über ein Pflegetagebuch).
Ja. Bei Verbesserung kann eine Rückstufung nach erneuter Begutachtung erfolgen. Eine Höherstufung entfällt, da Pflegegrad 5 die höchste Stufe ist; dennoch können Leistungsbausteine (z. B. Kombinationsleistung, Entlastungsbetrag, Kurzzeit-/Verhinderungspflege) angepasst werden.
Gesetzlich Versicherte: Medizinischer Dienst (MD). Privat Versicherte: MEDICPROOF. Die Begutachtung erfolgt in der Regel zu Hause oder in der Einrichtung.
Pflegetagebuch (7–14 Tage), Unterlagen (Arztbriefe, Medikationsplan, Verordnungen), Hilfsmittel sichtbar bereitlegen, Beistand einplanen. Alltagssituationen realistisch zeigen – nichts beschönigen.
U. a. Pflegegeld, Pflegesachleistungen bzw. Kombinationsleistung, Entlastungsbetrag (monatlich), Tages-/Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Hilfsmittel, Wohnumfeldverbesserungen sowie vollstationäre Pflege. Die optimale Budgetstrategie ergibt sich aus der individuellen Versorgungssituation.