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Pflegegrad 1 – Voraussetzungen, Punkte und Antragstellung

Der Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe im deutschen Pflegegrad-System und richtet sich an Personen mit leichten Einschränkungen der Selbstständigkeit. Er ermöglicht bereits den Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen, auch wenn noch keine umfassende Pflegebedürftigkeit besteht.

Übersicht Pflegegrad 1 mit Voraussetzungen, Punkten und Antragstellung

Voraussetzungen für Pflegegrad 1

Um Pflegegrad 1 zu erhalten, muss eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • erste Schwierigkeiten bei der Körperpflege oder beim Ankleiden
  • eingeschränkte Beweglichkeit, etwa beim Treppensteigen
  • leichte Orientierungs- oder Gedächtnisprobleme

Die Einstufung erfolgt nach einem standardisierten Begutachtungssystem des Medizinischen Dienstes (MD). Bewertet werden verschiedene Bereiche wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung, Verhalten und Alltagsgestaltung.


Pflegegrad 1 Punkte – wie viele sind nötig?

Die Vergabe erfolgt nach dem sogenannten Neuen Begutachtungsassessment (NBA).
Für Pflegegrad 1 sind 12,5 bis unter 27 Punkte erforderlich. Je stärker die Einschränkungen, desto höher fällt die Punktzahl aus.



Antrag auf Pflegegrad 1 stellen

Der Antrag auf Pflegegrad 1 wird direkt bei der Pflegekasse gestellt, die der Krankenkasse angegliedert ist. Der Ablauf:

  1. Antrag einreichen – telefonisch, schriftlich oder online.
  2. Begutachtung – ein Gutachter des MD (gesetzlich Versicherte) oder Medicproof (Privatversicherte) prüft die Situation zu Hause.
  3. Bewertung & Bescheid – nach der Prüfung teilt die Pflegekasse den offiziellen Pflegegrad schriftlich mit.

💡 Tipp: Ein Pflegetagebuch ist sehr hilfreich, um die tatsächlichen Einschränkungen im Alltag realistisch zu dokumentieren.


Leistungen bei Pflegegrad 1

Obwohl Pflegegrad 1 nur leichte Einschränkungen berücksichtigt, stehen bereits wichtige Leistungen und Zuschüsse zur Verfügung:

  • 131 Euro monatlicher Entlastungsbetrag
  • Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. barrierefreies Bad)
  • Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige
  • Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Haltegriffe oder Gehhilfen

Fazit – warum sich Pflegegrad 1 lohnt

Der Pflegegrad 1 bietet erste finanzielle Entlastung und praktische Unterstützung im Alltag. Wer rechtzeitig einen Antrag stellt und sich gut auf die Begutachtung vorbereitet, sichert sich wertvolle Hilfe und kann Pflegeleistungen frühzeitig nutzen.