Der Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe im deutschen Pflegegrad-System und richtet sich an Personen mit leichten Einschränkungen der Selbstständigkeit. Er ermöglicht bereits den Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen, auch wenn noch keine umfassende Pflegebedürftigkeit besteht.

Voraussetzungen für Pflegegrad 1
Um Pflegegrad 1 zu erhalten, muss eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegen. Dazu gehören zum Beispiel:
- erste Schwierigkeiten bei der Körperpflege oder beim Ankleiden
- eingeschränkte Beweglichkeit, etwa beim Treppensteigen
- leichte Orientierungs- oder Gedächtnisprobleme
Die Einstufung erfolgt nach einem standardisierten Begutachtungssystem des Medizinischen Dienstes (MD). Bewertet werden verschiedene Bereiche wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung, Verhalten und Alltagsgestaltung.
Pflegegrad 1 Punkte – wie viele sind nötig?
Die Vergabe erfolgt nach dem sogenannten Neuen Begutachtungsassessment (NBA).
Für Pflegegrad 1 sind 12,5 bis unter 27 Punkte erforderlich. Je stärker die Einschränkungen, desto höher fällt die Punktzahl aus.
Antrag auf Pflegegrad 1 stellen
Der Antrag auf Pflegegrad 1 wird direkt bei der Pflegekasse gestellt, die der Krankenkasse angegliedert ist. Der Ablauf:
- Antrag einreichen – telefonisch, schriftlich oder online.
- Begutachtung – ein Gutachter des MD (gesetzlich Versicherte) oder Medicproof (Privatversicherte) prüft die Situation zu Hause.
- Bewertung & Bescheid – nach der Prüfung teilt die Pflegekasse den offiziellen Pflegegrad schriftlich mit.
💡 Tipp: Ein Pflegetagebuch ist sehr hilfreich, um die tatsächlichen Einschränkungen im Alltag realistisch zu dokumentieren.
Leistungen bei Pflegegrad 1
Obwohl Pflegegrad 1 nur leichte Einschränkungen berücksichtigt, stehen bereits wichtige Leistungen und Zuschüsse zur Verfügung:
- 131 Euro monatlicher Entlastungsbetrag
- Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. barrierefreies Bad)
- Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige
- Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Haltegriffe oder Gehhilfen
Fazit – warum sich Pflegegrad 1 lohnt
Der Pflegegrad 1 bietet erste finanzielle Entlastung und praktische Unterstützung im Alltag. Wer rechtzeitig einen Antrag stellt und sich gut auf die Begutachtung vorbereitet, sichert sich wertvolle Hilfe und kann Pflegeleistungen frühzeitig nutzen.