Pflegegeldrechner - Pflegegeld einfach berechnen

Pflegehilfsmittel – Unterstützung im Pflegealltag mit System

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind essenzielle Helfer im Alltag pflegebedürftiger Menschen. Sie entlasten Angehörige, erhöhen die Lebensqualität und ermöglichen oft erst eine würdevolle Pflege zu Hause. Doch was zählt eigentlich zu den Pflegehilfsmitteln? Wie erhalten Pflegebedürftige eine Kostenübernahme? Und welche Hilfsmittel gibt es konkret?

Pflegehilfsmittel - Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die den Pflegealltag erleichtern, die Selbstständigkeit fördern oder die Pflege durch Angehörige oder Pflegekräfte ermöglichen. Dabei wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln unterschieden.

Pflegehilfsmittel sollen…

  • die häusliche Pflege unterstützen
  • Beschwerden lindern
  • eine eigenständigere Lebensführung ermöglichen
  • die Pflegepersonen entlasten

Pflegehilfsmittel-Verzeichnis – ein Überblick

Die Pflegekassen stellen ein offizielles Verzeichnis mit Pflegehilfsmitteln zur Verfügung. Dieses Pflegehilfsmittelverzeichnis enthält alle Produkte, die grundsätzlich als erstattungsfähig gelten. Zu den häufigsten Pflegehilfsmitteln gehören:

  • Einmalhandschuhe
    Schützen Pflegebedürftige und Pflegekräfte vor Infektionen.
  • Mundschutz
    Wird zur Vorbeugung von Ansteckungen verwendet.
  • Schutzschürzen
    Einwegschürzen, die Kleidung vor Verschmutzung bewahren.
  • Desinfektionsmittel
    Zur Hand- und Flächendesinfektion, hygienisch unverzichtbar.
  • Betteinlagen
    Sorgen für Schutz und Hygiene im Bett.
  • Bettschutzeinlagen (waschbar)
    Wiederverwendbare Varianten für umweltfreundliche Anwendung.

Technische Pflegehilfsmittel im Überblick

Technische Pflegehilfsmittel sind langlebige Geräte oder Vorrichtungen, die von der Pflegekasse meist leihweise zur Verfügung gestellt werden. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Hilfsmittel kurz vor:

  1. Pflegebett – Ein höhenverstellbares Bett mit Seitengittern und elektrisch verstellbarer Liegefläche, das Pflege und Lagerung erleichtert.
  2. Patientenlifter – Ein Gerät zum sicheren Heben und Umlagern von Personen – besonders hilfreich bei schwerer Pflegebedürftigkeit.
  3. Toilettenstuhl – Mobiler Stuhl mit integrierter Toilette, ideal bei eingeschränkter Mobilität.
  4. Rollator – Ermöglicht sicheres Gehen im Haus und draußen. Erhöht die Mobilität und verhindert Stürze.
  5. Hausnotrufsystem – Ermöglicht schnelle Hilfe im Notfall – vor allem für alleinlebende Pflegebedürftige wichtig.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Pflegehilfsmittel können bei der Pflegekasse beantragt werden. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln übernimmt die Pflegekasse monatlich bis zu 42 Euro.

Technische Pflegehilfsmittel werden meist als Leihgabe zur Verfügung gestellt, ggf. mit einer geringen Zuzahlung (in der Regel 10 % oder maximal 25 Euro).


Wenn eine pflegebedürftige Person einen Pflegegrad (1–5) hat, gelten folgende Bedingungen für technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Hausnotruf):

💡 Besonderheiten bei Leihgabe

  • Viele Geräte – insbesondere große oder kostenintensive Hilfsmittel wie Pflegebetten – werden leihweise zur Verfügung gestellt
  • In diesen Fällen entfällt die Zuzahlung vollständig

🧾 Zuzahlung

  • 10 % der Anschaffungskosten, jedoch maximal 25 € pro Hilfsmittel
  • Diese Regelung gilt für alle volljährigen gesetzlich Versicherten

🔍 Einfluss des Pflegegrades

  • Der Pflegegrad (1–5) hat keinen Einfluss auf die Höhe der Zuzahlung
  • Jede Person mit anerkanntem Pflegegrad hat Anspruch auf dieselben Leistungen und Konditionen

✅ Zuzahlungsbefreiung

  • Haben Sie bereits die Belastungsgrenze Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erreicht, kann eine Befreiung von der Zuzahlung auch für Pflegehilfsmittel beantragt werden

Tipp: Einige Anbieter kümmern sich um die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.


Antragstellung – So funktioniert’s

  1. Pflegegrad beantragen (falls noch nicht geschehen)
  2. Pflegehilfsmittel auswählen
  3. Antrag bei der Pflegekasse einreichen
  4. Nach Genehmigung erfolgt Lieferung oder Leihgabe

FAQs – Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln

Welche Pflegehilfsmittel bekomme ich kostenlos?
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 € monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Technische Hilfsmittel werden häufig kostenfrei leihweise bereitgestellt.

Wie lange dauert die Genehmigung?
In der Regel erfolgt die Entscheidung der Pflegekasse innerhalb weniger Wochen.

Muss ich Pflegehilfsmittel immer selbst beantragen?
Nein. Viele Anbieter übernehmen die Antragstellung und Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.

Gibt es auch Pflegehilfsmittel ohne Pflegegrad?
Ohne Pflegegrad ist keine Kostenübernahme durch die Pflegekasse möglich. Es besteht aber die Möglichkeit, Hilfsmittel privat zu erwerben.

Fazit: Pflegehilfsmittel sinnvoll nutzen

Die richtige Auswahl an Pflegehilfsmitteln kann den Pflegealltag maßgeblich erleichtern. Ob einfache Verbrauchsmaterialien oder komplexe technische Geräte – Pflegehilfsmittel tragen entscheidend zur Sicherheit, Hygiene und Lebensqualität bei. Wer sich rechtzeitig informiert und passende Produkte beantragt, profitiert dauerhaft von einer besseren Pflegesituation zu Hause.