
Pflegehilfsmittel können die häusliche Pflege deutlich erleichtern, pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen unterstützen. Je nach Art des Hilfsmittels können die Kosten ganz oder teilweise von der Pflegekasse übernommen werden.
Besonders wichtig sind die sogenannten zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel: Bei bestehendem Anspruch übernimmt die Pflegekasse hierfür bis zu 42 Euro pro Monat. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Schutzschürzen oder bestimmte Desinfektionsmittel.
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Produkte und Geräte, die dazu beitragen können, die häusliche Pflege zu erleichtern, Beschwerden einer pflegebedürftigen Person zu lindern oder ihr eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen.
Grundsätzlich wird zwischen zwei wichtigen Gruppen unterschieden: technischen Pflegehilfsmitteln und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Für beide Gruppen gelten unterschiedliche Regeln bei Kostenübernahme und Zuzahlung.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Diese Produkte werden bei der Pflege regelmäßig verbraucht und müssen deshalb immer wieder neu beschafft werden.
Die Pflegekasse übernimmt bei bestehendem Anspruch Kosten von bis zu 42 € monatlich.
Technische Pflegehilfsmittel
Hierzu gehören langlebige Geräte und Vorrichtungen, die die Pflege oder selbstständige Lebensführung unterstützen.
Größere technische Pflegehilfsmittel werden häufig leihweise zur Verfügung gestellt.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Leistungen für Pflegehilfsmittel kommen grundsätzlich für pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad in Betracht, wenn die Versorgung im Zusammenhang mit der häuslichen Pflege erforderlich ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dabei spielt es für die monatliche Höchstgrenze der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel keine Rolle, ob Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 vorliegt. Die Leistung beträgt nicht 42 € je Pflegegrad, sondern insgesamt bis zu 42 € pro Monat.
Anspruch kurz prüfen
Pflegegrad vorhanden?
✓ Pflegegrad 1 bis 5
Pflege erfolgt zu Hause?
✓ Häusliche Pflegesituation
Pflegehilfsmittel werden für die Pflege benötigt?
✓ Dann kann ein Anspruch gegenüber der Pflegekasse bestehen.
Möglicher Anspruch: bis zu 42 € monatlich für Verbrauchsprodukte
Pflegehilfsmittel-Liste: Welche Produkte werden übernommen?
Welche konkreten Produkte übernommen werden können, hängt unter anderem davon ab, ob sie als Pflegehilfsmittel anerkannt sind und im jeweiligen Pflegefall benötigt werden. Eine erste Orientierung gibt folgende Übersicht.
| Pflegehilfsmittel | Art | Typische Kostenregelung |
|---|---|---|
| Einmalhandschuhe | Verbrauch | Zusammen bis zu 42 € pro Monat |
| Händedesinfektionsmittel | Verbrauch | |
| Flächendesinfektionsmittel | Verbrauch | |
| Schutzschürzen | Verbrauch | |
| Einmallätzchen | Verbrauch | |
| Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch | Verbrauch | |
| Pflegebett | Technisch | häufig Leihgabe |
| Pflegebettzubehör | Technisch | je nach Versorgung |
| Patientenlifter | Technisch | häufig Leihgabe |
| Hausnotrufsystem | Technisch | bei erfüllten Voraussetzungen |
Wichtig: Nicht jedes Produkt, das im Pflegealltag nützlich ist, ist automatisch ein Pflegehilfsmittel der Pflegeversicherung. Maßgeblich sind der individuelle Bedarf und die jeweiligen leistungsrechtlichen Voraussetzungen.
Pflegehilfsmittel für 42 Euro: Was bedeutet die Regelung?
Nach § 40 Abs. 2 SGB XI dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel monatlich 42 Euro nicht übersteigen.
Damit stehen bei durchgehend bestehendem Anspruch rechnerisch bis zu 504 € pro Kalenderjahr für entsprechende Verbrauchsprodukte zur Verfügung.
Die 42 € sind also kein pauschales zusätzliches Pflegegeld, das automatisch auf das Konto überwiesen wird. Es handelt sich um einen Höchstbetrag für die Versorgung mit den entsprechenden Pflegehilfsmitteln beziehungsweise eine mögliche Kostenerstattung.
Was ist eine Pflegebox?
Der Begriff Pflegebox wird häufig von Anbietern verwendet, die verschiedene zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in einer regelmäßigen Lieferung zusammenstellen.
Eine Pflegebox ist jedoch keine eigenständige gesetzliche Leistung. Entscheidend ist vielmehr, welche anerkannten Pflegehilfsmittel enthalten sind und ob für die pflegebedürftige Person ein entsprechender Anspruch besteht.
Viele Anbieter übernehmen nach einer Beauftragung auch organisatorische Schritte und rechnen die genehmigten Produkte direkt mit der Pflegekasse ab. Vor Vertragsabschluss sollte trotzdem geprüft werden, welche Produkte tatsächlich benötigt werden und welche Bedingungen der Anbieter vorsieht.
Technische Pflegehilfsmittel
Technische Pflegehilfsmittel sind langlebige Geräte, die beispielsweise Transfers, Lagerung, Sicherheit oder die selbstständigere Bewältigung des Pflegealltags unterstützen können.
| Beispiel | Möglicher Nutzen |
|---|---|
| Pflegebett | Erleichtert Lagerung, Pflege und teilweise das selbstständige Aufstehen. |
| Patientenlifter | Unterstützt einen sicheren Transfer bei stark eingeschränkter Mobilität. |
| Pflegebettzubehör | Kann Pflege und Positionierung erleichtern. |
| Hausnotrufsystem | Ermöglicht im Notfall die schnelle Anforderung von Hilfe. |
Pflegekasse oder Krankenkasse – wer ist zuständig?
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Pflegehilfsmitteln der Pflegeversicherung und Hilfsmitteln der Krankenversicherung. Ein Produkt kann im Alltag einer pflegebedürftigen Person zwar hilfreich sein, ohne deshalb automatisch von der Pflegekasse finanziert zu werden.
Pflegekasse
Zuständig kann sie insbesondere dann sein, wenn ein Pflegehilfsmittel die häusliche Pflege erleichtert, Beschwerden lindert oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht und die Voraussetzungen des SGB XI erfüllt sind.
Krankenkasse
Medizinisch erforderliche Hilfsmittel können dagegen in den Leistungsbereich der Krankenversicherung fallen. Das Bundesgesundheitsministerium nennt beispielsweise ärztlich verordnete Rollstühle oder Gehhilfen.
Deshalb sollte beispielsweise ein Rollator nicht pauschal als klassisches Pflegehilfsmittel der Pflegekasse bezeichnet werden. Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Krankenkasse der zuständige Kostenträger sein.
Kosten und Zuzahlung bei technischen Pflegehilfsmitteln
Für technische Pflegehilfsmittel gelten andere Regeln als für Verbrauchsprodukte. Bei volljährigen Versicherten beträgt die gesetzliche Zuzahlung grundsätzlich 10 % der Kosten, höchstens jedoch 25 € je Pflegehilfsmittel.
Größere technische Pflegehilfsmittel werden häufig leihweise zur Verfügung gestellt. Wird ein Gerät leihweise bereitgestellt, gelten hierfür besondere Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers beziehungsweise Kostenträgers.
Pflegehilfsmittel beantragen – so funktioniert es
Pflegegrad prüfen
Voraussetzung für Leistungen der Pflegeversicherung ist grundsätzlich eine anerkannte Pflegebedürftigkeit. Ist noch kein Pflegegrad vorhanden, muss zunächst ein Pflegegrad beantragt werden.
Bedarf feststellen
Prüfen Sie, welche Produkte im konkreten Pflegealltag tatsächlich benötigt werden.
Zuständigkeit klären
Je nach Produkt kann die Pflegekasse oder die Krankenkasse zuständig sein.
Antrag einreichen
Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Bei Verbrauchspflegehilfsmitteln bieten zahlreiche Leistungserbringer Unterstützung bei der Abwicklung an.
Entscheidung abwarten
Nach der Prüfung informiert die Pflegekasse darüber, welche Versorgung genehmigt wird.
Versorgung erhalten
Je nach Pflegehilfsmittel erfolgt anschließend die Lieferung, Kostenerstattung oder leihweise Bereitstellung.
Braucht man für Pflegehilfsmittel ein Rezept?
Pflegehilfsmittel der Pflegeversicherung sind nicht mit klassischen Arzneimitteln gleichzusetzen. Ob und welche Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind, hängt vom Hilfsmittel und von der Art der Versorgung ab.
Bei Hilfsmitteln, die in die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung fallen, kann dagegen eine ärztliche Verordnung erforderlich sein. Gerade deshalb sollte vor einer größeren Anschaffung zunächst mit Pflege- oder Krankenkasse geklärt werden, welcher Kostenträger zuständig ist.
Kann man Pflegehilfsmittel selbst kaufen?
§ 40 Abs. 2 SGB XI sieht für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel auch eine Kostenerstattung vor. Das bedeutet jedoch nicht, dass beliebige im Handel gekaufte Produkte automatisch von der Pflegekasse erstattet werden.
Wer Produkte selbst beschaffen möchte, sollte deshalb vorher mit der Pflegekasse klären, welche Produkte anerkannt sind, welche Nachweise verlangt werden und wie die Abrechnung erfolgen soll.
Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 1 bis 5
Der Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ist nicht erst an einen höheren Pflegegrad gebunden. Auch bei Pflegegrad 1 kann bei erfüllten Voraussetzungen bereits ein Anspruch bestehen.
| Pflegegrad | Maximaler monatlicher Betrag für Verbrauchspflegehilfsmittel |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | bis zu 42 € |
| Pflegegrad 2 | bis zu 42 € |
| Pflegegrad 3 | bis zu 42 € |
| Pflegegrad 4 | bis zu 42 € |
| Pflegegrad 5 | bis zu 42 € |
Wie hoch ist Ihr Pflegegeld?
Neben Pflegehilfsmitteln können je nach Pflegegrad weitere Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen. Mit unserem Pflegegeldrechner können Sie Ihren möglichen Pflegegeldanspruch schnell berechnen.
Zum PflegegeldrechnerFAQ – häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln
Wer bekommt die 42 Euro für Pflegehilfsmittel?
Pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad können bei erfüllten Voraussetzungen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel haben. Die Pflegekasse übernimmt dafür Kosten von bis zu 42 Euro im Monat.
Gibt es die 42 Euro bereits bei Pflegegrad 1?
Ja. Die Leistung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ist nicht auf höhere Pflegegrade beschränkt. Auch bei Pflegegrad 1 kann bei erfüllten Voraussetzungen ein Anspruch bestehen.
Werden die 42 Euro jeden Monat ausgezahlt?
Nein. Die 42 Euro sind kein zusätzliches pauschales Pflegegeld. Es handelt sich um den monatlichen Höchstbetrag für anerkannte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Die Leistung kann auch als Kostenerstattung erbracht werden.
Welche Pflegehilfsmittel zählen zu den Verbrauchsprodukten?
Dazu können beispielsweise Einmalhandschuhe, bestimmte Schutzschürzen, Einmallätzchen, Desinfektionsmittel und saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch gehören.
Ist eine Pflegebox kostenlos?
Bei bestehendem Anspruch können anerkannte Verbrauchspflegehilfsmittel bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von 42 Euro monatlich von der Pflegekasse übernommen werden. Kosten oberhalb des erstattungsfähigen Betrags können selbst zu tragen sein.
Muss man Pflegehilfsmittel beantragen?
Die Kostenübernahme muss gegenüber der Pflegekasse geklärt beziehungsweise beantragt werden. Viele Leistungserbringer unterstützen bei der Antragstellung und Abrechnung.
Braucht man für Pflegehilfsmittel ein Rezept?
Das hängt von der Art des Hilfsmittels ab. Pflegehilfsmittel der Pflegeversicherung und medizinische Hilfsmittel der Krankenversicherung unterliegen unterschiedlichen Regeln. Bei Hilfsmitteln der Krankenversicherung kann eine ärztliche Verordnung erforderlich sein.
Ist ein Rollator ein Pflegehilfsmittel?
Ein Rollator beziehungsweise eine Gehhilfe kann bei medizinischer Notwendigkeit in den Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung fallen. Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass ärztlich verordnete Gehhilfen von der Krankenkasse übernommen werden können.
Wie hoch ist die Zuzahlung bei technischen Pflegehilfsmitteln?
Für volljährige Versicherte beträgt die gesetzliche Zuzahlung grundsätzlich 10 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 25 Euro je technischem Pflegehilfsmittel. Größere technische Pflegehilfsmittel werden häufig leihweise überlassen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Angaben dieser Seite basieren insbesondere auf § 40 SGB XI sowie den Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit und des GKV-Spitzenverbandes.
Stand: August 2026
§ 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Bundesministerium für Gesundheit – Pflegehilfsmittel
GKV-Spitzenverband – Pflegehilfsmittel
Weitere Unterstützung für die häusliche Pflege
Pflegehilfsmittel erleichtern den Pflegealltag und ergänzen weitere Leistungen der Pflegeversicherung. Informieren Sie sich über Pflegegeld, Entlastungsleistungen und die Möglichkeiten der Pflege zu Hause, um die Versorgung optimal zu gestalten.



