Pflegegeldrechner - Pflegegeld einfach berechnen

Pflegegeldrechner | Pflegegeld berechnen | Kombinationsleistungen

Berechnen Sie einfach das Ihnen zustehende Pflegegeld mit unserem kostenlosen Pflegegeldrechner. Der Pflegegeldrechner ermittelt Ihren Anspruch auf anteiliges Pflegegeld, wenn Sie sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld in Anspruch nehmen oder es planen.

Unser kostenloser Pflegegeldrechner bietet Ihnen eine einfache Möglichkeit, Ihren Anspruch auf Pflegegeld zu ermitteln, wenn Sie die Dienstleistungen eines Pflegedienstes im Rahmen der Kombinationspflege nutzen. Gemäß §38 des Sozialgesetzbuchs XI besteht für pflegebedürftige Versicherte die Option, neben der häuslichen Pflege durch Familienmitglieder auch die Dienste eines Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen. Die Kombinationspflege beinhaltet sowohl Sachleistungen (pflegerische Leistungen, die von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden) als auch Pflegegeld. Geben Sie einfach den entsprechenden Betrag (z.B. aus einem Kostenvoranschlag) in unseren Pflegegeldrechner ein und klicken Sie auf „Berechne“, um schnell und unkompliziert Ihren Pflegegeldanspruch zu erfahren.

Was versteht man unter Pflegegeld?

Pflegegeld bezeichnet eine monatliche Sozialleistung, die von den gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen gewährt wird. Diese Leistung steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern unentgeltlich betreut werden.

Was versteht man unter Pflegegeld und wer hat den Anspruch?

Pflegegeld bezeichnet eine monatliche Sozialleistung, die von den gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen gewährt wird. Diese Leistung steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern unentgeltlich betreut werden.

Wann bekommt man Pflegegeld?

Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Es muss ein fortwährender Bedarf an Betreuung und Hilfe aufgrund einer physischen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung bzw. einer längerfristigen Sinnesbeeinträchtigung vorliegen, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird.

Was ist ein Beratungsbesuch (Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI)?

Das Ziel des Beratungseinsatzes gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI ist es festzustellen, ob die im häuslichen Umfeld versorgte pflegebedürftige Person angemessene Unterstützung erhält und ob sich die Situation nicht geändert hat, sodass der Umfang der bisherigen Betreuung nicht erweitert werden soll. Der Pflegenachweis fungiert als Bestätigung dafür, dass die privat organisierte Pflege abgesichert ist.

Nachweis für die Pflegekasse

Antrag auf Pflegegeld

Die Beantragung von Pflegegeld kann formlos erfolgen. Abhängig von der jeweiligen Pflegekasse genügt dazu eine E-Mail, ein Telefonanruf, ein Fax oder ein kurzer schriftlicher Brief. Ihnen wird daraufhin seitens der Pflegekasse das erforderliche Formular zur Verfügung gestellt, welches anschließend ausgefüllt werden muss, damit der Antrag abgeschlossen werden kann.

Pflegegeld

Pflegegrad

Die Einstufung in den Pflegegrad bestimmt den Grad der Pflegebedürftigkeit. Die Pflegegrade von 1 bis 5 repräsentieren die verschiedenen Stufen der Pflegebedürftigkeit und geben im Allgemeinen an, inwieweit eine Person in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt ist. Pflegebedürftige können durch einen Antrag bei ihrer Pflegeversicherung einen Pflegegrad erhalten und haben somit Anspruch auf Pflegeleistungen.

Pflegegeld berechnen

Das Pflegegeld variiert je nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Unser kostenloser Pflegegeldrechner überprüft, wie viel Pflegegeld Ihnen im Rahmen der Kombinationspflege zusteht. Die Pflegekasse ermittelt den Anspruch auf Kombinationsleistung anhand der tatsächlich in Anspruch genommenen Pflegeleistungen des ambulanten Pflegedienstes. Falls die Sachleistung nicht in vollem Umfang genutzt wird, besteht die Möglichkeit, zusätzlich anteiliges Pflegegeld zu erhalten.

Antrag auf Pflegegeld

Nachweis für die Pflegekasse

Pflegebedürftige, die zu Hause ohne Unterstützung eines Pflegedienstes betreut werden und Pflegegeld beziehen, sind gemäß §37 Absatz 3 SGB XI verpflichtet, in regelmäßigen Intervallen eine Pflegeberatung durchführen zu lassen. Dies wird häufig als (verpflichtender) „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ bezeichnet. Der Beratungsbesuch wird in der Regel von einem Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes durchgeführt.

Pflegegeld einfach berechnen

Pflegegeld einfach berechnen

Pflegegeld einfach berechnen

Dank unseres kostenfreien Pflegegeldrechners erhalten Sie rasch eine Beurteilung darüber, wie viel Pflegegeld Ihnen zusteht, wenn Sie die Dienstleistungen eines Pflegedienstes im Rahmen der Kombinationspflege (Kombinationsleistungen) in Anspruch nehmen. Kombinationsleistungen beziehen sich auf den zeitgleichen Bezug von Sachleistungen (Leistungen, die von einem Pflegedienst erbracht werden) und Geldleistungen (Pflegegeld). Geben Sie einfach den entsprechenden Betrag (z. B. den Rechnungsbetrag aus einem Kostenvoranschlag) in unseren Pflegegeldrechner ein und betätigen Sie die Schaltfläche „Berechnen“

Pflegegeldrechner – berechnen Sie einfach und schnell Ihr anteiliges Pflegegeld

Pflegegeldrechner

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist auch das Pflegegeld. Es gibt verschiedene Pflegegrade, die von I bis V reichen. Zur Ermittlung des individuellen Pflegegeldanspruchs kann der unten bereitgestellte Pflegegeldrechner genutzt werden, der die relevanten Parameter berücksichtigt.

Pflegegeldrechner

Durch die Nutzung unseres kostenfreien Pflegegeldrechners können Sie rasch herausfinden, welcher Betrag Ihnen an Pflegegeld zusteht, wenn Sie die Dienstleistungen eines Pflegedienstes im Rahmen der Leistungen nach SGB XI nutzen.

Tragen Sie einfach den entsprechenden Betrag ein und drucken Sie die Taste „Berechne“.

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Anteiliges Pflegegeld einfach berechnen

Berechnen Sie das Ihnen zustehende Pflegegeld, wenn Sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen.

Aus der unten stehenden Tabelle können Sie ersehen, welcher Betrag an Pflegegeld oder Pflegesachleistungen Ihnen zusteht.

Pflegegrad Pflegegeld ambulant Sachleistung ambulant Entlastungsbetrag Leistungsbetrag Vollstationär
Pflegegrad 1 0,00 Euro Pflegegeld 0,00 Euro Sachleistung 125,00 Euro 125,00 Euro
Pflegegrad 2 332,00 Euro Pflegegeld 761,00 Euro Sachleistung 125,00 Euro 770,00 Euro
Pflegegrad 3 573,00 Euro Pflegegeld 1432,00 Euro Sachleistung 125,00 Euro 1262,00 Euro
Pflegegrad 4 765,00 Euro Pflegegeld 1778,00 Euro Sachleistung 125,00 Euro 1775,00 Euro
Pflegegrad 5 947,00 Euro Pflegegeld 2200,00 Euro Sachleistung 125,00 Euro 2005,00 Euro
 

Die angezeigten Beträge für die Sachleistungen, die von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden, gelten ab dem Jahr 2024.

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