Was sind Kombinationsleistungen und wie werden sie berechnet?
Die sogenannten Kombinationsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) beziehen sich auf die Möglichkeit, Leistungen der häuslichen Pflege in Kombination mit dem Pflegegeld zu erhalten. Pflegebedürftige haben die Wahl, ihre Pflegeleistungen entweder in Form von Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst oder als Pflegegeld für die häusliche Pflege zu erhalten. Bei Kombinationsleistungen entscheiden sich Pflegebedürftige für eine Kombination aus beidem.
Konkret bedeutet das:
- Pflegesachleistungen – hier übernimmt ein ambulanter Pflegedienst bestimmte Pflegeleistungen direkt vor Ort. Das können beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden oder bei der Medikamentengabe sein.
- Pflegegeld – Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder anderen nicht professionellen Pflegepersonen betreut werden, können stattdessen Pflegegeld erhalten. Dieses dient als finanzielle Unterstützung für die Pflege zu Hause.
Die Kombinationsleistungen erlauben es Pflegebedürftigen, sowohl professionelle Pflegeleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst zu nutzen als auch finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld zu erhalten. Die genaue Höhe des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen hängt vom Pflegegrad ab, der nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt wird.
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Wie wird das Pflegegeld mit den Pflegesachleistungen verrechnet?
Die Verrechnung von Pflegegeld mit Pflegesachleistungen erfolgt in der Regel gemäß den Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes. Nachfolgend finden Sie grundlegende Informationen zu diesem Thema:
- Pflegegeld:
- Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und wird von der Pflegekasse gezahlt.
- Es steht den Pflegebedürftigen zur freien Verfügung, und sie haben die Autonomie, darüber zu entscheiden, wie sie es nutzen möchten.
- Pflegesachleistungen:
- Pflegesachleistungen werden von professionellen Pflegediensten erbracht und umfassen Leistungen wie Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden oder bei der Nahrungsaufnahme.
- Diese Leistungen werden direkt von ambulanten Pflegediensten im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen erbracht.
- Verrechnung:
- Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen zu erhalten.
- Bei gleichzeitigem Bezug von Pflegegeld und Pflegesachleistungen erfolgt eine Verrechnung der Leistungen.
- Pflegebedürftige können wählen, ob sie das Pflegegeld zur eigenständigen Finanzierung von Pflegeleistungen verwenden oder ob sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen möchten.
- Kombinationsleistungen:
- In einigen Fällen können Pflegebedürftige Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren, was als Kombinationsleistungen bekannt ist.
- Die genauen Regelungen können je nach Pflegegrad und individueller Situation variieren.
Es ist wichtig, sich bei der zuständigen Pflegekasse oder einem Pflegeberater nach den genauen Bedingungen und Möglichkeiten für die Verrechnung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu erkundigen. Regelungen können sich ändern und sind auch von individuellen Umständen abhängig.
Je nach Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige unterschiedliche Beträge an Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Der Pflegedienst ist verpflichtet, seine erbrachten Leistungen mit dem zuständigen Kostenträger (Pflegeversicherung) abzurechnen. Wenn der Pflegebedürftige bereits die Möglichkeit der Abrechnung im Rahmen der Kombinationsleistungen hat, überprüft die Pflegekasse, ob die Pflegesachleistungen vollständig ausgeschöpft wurden. Wenn der Pflegebedürftige weniger Leistungen vom Pflegedienst in Anspruch genommen hat, als ihm zustehen, wird der verbleibende Betrag prozentual als Pflegegeld ausgezahlt. Der genaue Betrag kann mithilfe unseres Pflegegeldrechners ermittelt werden.