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Entlastungsleistungen – eine echte Hilfe im Pflegealltag

Pflegebedürftige aller Pflegegrade haben ab dem 01.01.2025 Anspruch auf 131 Euro Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI. Dieses Geld dient dazu, pflegende Angehörige zu unterstützen und Pflegebedürftigen mehr Lebensqualität zu ermöglichen. Doch wie kann man die Entlastungsleistungen am effizientesten nutzen, wenn ambulante Pflegedienste häufig nur begrenzte Kapazitäten haben?

Entlastungsleistungen - eine echte Hilfe im Pflegealltag

Was sind Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI?

Die Entlastungsleistungen von 131 Euro monatlich sind zweckgebunden. Sie dürfen nicht bar ausgezahlt, sondern nur über anerkannte Anbieter abgerechnet werden. Typische Einsatzbereiche sind:

  • Haushaltshilfe: Reinigung, Wäsche, Einkäufe
  • Betreuungsangebote: Unterstützung bei Demenz oder Aktivierungsmaßnahmen
  • Begleitung außer Haus: z. B. Arztbesuche oder Spaziergänge
  • Tages- und Nachtpflege

Herausforderung: Kapazitäten der ambulanten Pflegedienste

Viele ambulante Pflegedienste können die Entlastungsleistungen nicht in vollem Umfang anbieten. Grund: 131 Euro monatlich decken kaum die organisatorischen und personellen Kosten. Deshalb sind Entlastungsleistungen oft nur in Verbindung mit pflegerischen Leistungen nach §36 SGB XI (Grundpflege oder Behandlungspflege) erhältlich.

Für Familien bedeutet das: Wer ausschließlich Entlastungsleistungen nutzen möchte, muss häufig auf alternative Anbieter wie Nachbarschaftshilfen oder spezialisierte Betreuungsdienste zurückgreifen.

Entlastungsleistungen effizient nutzen – 5 Tipps

1. Leistungen kombinieren

Wenn Sie bereits einen Pflegedienst für Grundpflege beauftragen, lassen sich die Entlastungsleistungen direkt in den Pflegevertrag integrieren. Dadurch wird die Organisation einfacher und günstiger.

2. Alternative Anbieter prüfen

Die meisten Bundesländer führen Listen mit anerkannten Entlastungsanbietern. Diese umfassen Betreuungsdienste, Alltagsbegleiter oder Nachbarschaftshilfen. Ein Vergleich lohnt sich, da dort oft mehr Kapazitäten verfügbar sind.

3. Tagespflege einbeziehen

Die 131 Euro können auch in der Tages- oder Nachtpflege eingesetzt werden. Das bietet Pflegebedürftigen Abwechslung und Angehörigen mehr Entlastung.

4. Beträge ansparen

Nicht verbrauchte Entlastungsleistungen verfallen nicht sofort. Sie lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen, sodass größere Summen gezielt eingesetzt werden können.

5. Kombination mit anderen Pflegeleistungen

Die Entlastungsleistungen können flexibel mit Pflegegeld oder Pflegesachleistungen kombiniert werden. So entsteht ein individuelles Entlastungspaket, das optimal zu den Bedürfnissen passt.

Fazit

Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI sind ein wertvoller Bestandteil der Pflegeunterstützung. Zwar haben ambulante Pflegedienste oft nur eingeschränkte Kapazitäten, dennoch können Pflegebedürftige die 131 Euro sinnvoll nutzen. Entscheidend ist eine kluge Planung, die Kombination mit anderen Leistungen und der Blick auf alternative Anbieter.

So wird aus den Entlastungsleistungen nicht nur eine finanzielle Hilfe, sondern ein echter Gewinn für den Alltag von Pflegebedürftigen und Angehörigen.

Häufige Fragen zu Entlastungsleistungen

Seit dem 01.01.2025 stehen Pflegebedürftigen monatlich 131 Euro nach §45b SGB XI zur Verfügung.

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Entlastungsleistungen.

Sie sind zweckgebunden für anerkannte Angebote wie Haushaltshilfen, Betreuungsdienste, Tagespflege oder Begleitung außer Haus.

Unverbrauchte Entlastungsbeträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. Danach verfallen sie.

Da die 131 Euro monatlich die tatsächlichen Kosten oft nicht decken, koppeln Pflegedienste Entlastungsleistungen häufig an pflegerische Versorgung nach §36 SGB XI.