Pflegegeldrechner - Pflegegeld einfach berechnen

Verhinderungspflege – Rechner

Sicherstellung der Versorgung durch Verhinderungspflege

Das Budget für Verhinderungspflege gewährleistet, dass pflegebedürftige Personen auch dann gut betreut sind, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist. Hier erfahren Sie, wie die Ansprüche und Tabellenwerte für die Verhinderungspflege im Jahr 2024 berechnet werden.

Wichtig: Aufstockung bedeutet eine zusätzliche Erhöhung des Budgets um 806 € aus Kurzzeitpflegeleistungen. Der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege wird ab dem 01. Januar 2025 auf 1.854,00 Euro angehoben.
Hinweis: Geben Sie einen Betrag ein, beispielsweise aus einem Kostenvoranschlag eines ambulanten Pflegedienstes.
Hinweis: Wählen Sie die gewünschten Pflegeleistungen aus oder geben Sie den individuellen Gesamtbetrag ein!

VERHINDERUNGSPFLEGE – RECHNER

Haftungsausschluss!

Die Berechnungen und Ergebnisse des Verhinderungspflege-Rechners dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine verbindliche Auskunft dar. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Berechnungen kann nicht garantiert werden, da individuelle Faktoren und spezifische Regelungen der zuständigen Kostenträger nicht berücksichtigt werden können.

Der Webseitenbetreiber übernimmt keine Haftung für die Korrektheit der angezeigten Ergebnisse oder daraus resultierende Entscheidungen. Es wird ausdrücklich empfohlen, die genauen Kosten und Ansprüche direkt mit dem zuständigen Kostenträger (z. B. Pflegekasse oder Versicherung) zu klären, um verbindliche Informationen zu erhalten.

Bitte beachten Sie, dass die Nutzung des Rechners auf eigenes Risiko erfolgt.

Verhinderungspflege – Übersicht der Leistungen

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege - Entlastung für pflegende Angehörige

Es gelten die folgenden Beträge für die Verhinderungspflege:


Höhe der Verhinderungspflege


Abhängig von der Situation und der Inanspruchnahme können Sie folgende Beträge erhalten:

  1. Regulärer Höchstbetrag:
    • Die Pflegeversicherung übernimmt bis zu 1.612 Euro pro Jahr für die Verhinderungspflege.
    • Dieser Betrag gilt unabhängig von der Art der Ersatzpflege (z. B. durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder professionelle Anbieter).
  2. Zusätzlicher Betrag aus der Kurzzeitpflege:
    • Nicht genutzte Mittel für die Kurzzeitpflege können zu 50 % (maximal 806 Euro) für die Verhinderungspflege umgewidmet werden.
    • Dadurch erhöht sich der mögliche Gesamtbetrag auf bis zu 2.418 Euro pro Jahr.
  3. Zeitlicher Umfang:
    • Verhinderungspflege kann für maximal bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) im Jahr in Anspruch genommen werden. Die Tage können am Stück oder verteilt genutzt werden.

Neuerungen zur Verhinderungspflege 2024/2025

Ab dem 1. Januar 2024 sind folgende Änderungen im Falle der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege in Kraft getreten:

  • Für Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 entfällt die bisher erforderliche Vorpflegezeit von sechs Monaten.

Ab dem 1. Juli 2025 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem einheitlichen Entlastungsbudget von 3.539 € zusammengefasst. Die bisherige Beschränkung, dass lediglich ein Teil der Kurzzeitpflegeleistungen in Verhinderungspflegeleistungen umgewandelt werden darf, wird aufgehoben. Bereits ab dem 1. Januar 2024 können junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 ein jährliches Budget von 3.386 € nutzen.

Das ändert sich auch ab 2025 im Falle der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege:

  • Der Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege wird ab dem 1. Januar auf 1.685,00 Euro angehoben. Bisher lag er bei 1.612,00 Euro.
  • Der Anspruch auf Verhinderungspflege wird von bisher 6 Wochen auf 8 Wochen ausgeweitet. Zudem entfällt die bisherige Voraussetzung, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der ersten Inanspruchnahme mindestens 6 Monate lang betreut haben muss (sogenannte Vorpflegezeit).
  • Der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege wird ab dem 01. Januar 2025 auf 1.854,00 Euro angehoben.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf ein Verhinderungspflegebudget von ihrer Pflegekasse. Dieses Budget deckt maximal sechs Wochen (42 Tage) pro Jahr ab und kann auch rückwirkend beantragt werden.

Wird die Pflege im Rahmen der Sachleistungen durch einen professionellen Anbieter (einen ambulanten Pflegedienst) vollständig erbracht, besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege.

Gründe für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege

Das Budget für Verhinderungspflege kann bei Abwesenheit der Pflegeperson aus folgenden Gründen genutzt werden:

  • Tageweise Abwesenheit:
    • Urlaub
    • Krankenhausaufenthalt
    • Reha-Maßnahmen
    • Ruhetage
    • Frotbildung
    • Dienstreisen
  • Stundenweiseabwesenheit:
    • Prüfungen
    • Wichtige Termin (z.B. Arztbesuche, Behördengänge)
    • Freizeitaktivitäten oder private Treffen

Dieses flexible Modell stellt sicher, dass die Pflegebedürftigen stets angemessen betreut werden.

Voraussetzungen

  • Pflegegrad:
    • Die Verhinderungspflege steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 zur Verfügung.
    • Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Verhinderungspflege, können jedoch den Entlastungsbetrag (125 Euro monatlich) verwenden.
  • Pflegedauer:
    • Die pflegende Person muss den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate vor der ersten Inanspruchnahme der Verhinderungspflege gepflegt haben.

Besonderheiten bei der Kostenübernahme

  1. Verwandte bis zum zweiten Grad oder Personen im gleichen Haushalt:
    • Erhalten für ihre Pflege nur Erstattung der tatsächlichen Ausgaben (z. B. Verdienstausfall) bis maximal 1.612 Euro.
  2. Andere Pflegepersonen (z. B. Nachbarn, Freunde, ambulante Pflegedienste):
    • Erhalten den Höchstbetrag von 1.612 Euro.
  3. Kombination mit anderen Leistungen:
    • Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, wenn die Ersatzpflege durch externe Personen erfolgt.

Auswirkungen der Verhinderungspflege auf das Pflegegeld

Während tageweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld um 50 % gekürzt. Bei stundenweiser Inanspruchnahme der Verhinderungspflege bleibt das Pflegegeld in voller Höhe bestehen, während sich lediglich das verfügbare finanzielle Budget reduziert. Eine zeitliche Kürzung des Anspruchs tritt nur ein, wenn die eingetragene Pflegeperson für acht Stunden oder länger abwesend ist.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege erklärt

Aktuell existieren für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zwei separate Budgets.

  • Verhinderungspflege: Diese Form der Pflege dient dazu, planbare Abwesenheiten der Hauptpflegeperson zu überbrücken. Die Betreuung erfolgt in der Regel im häuslichen Umfeld
  • Kurzzeitpflege: Die Kurzzeitpflege wird genutzt, um bei plötzlichen Betreuungsengpässen, beispielsweise durch Krankheit der pflegenden Angehörigen, Unterstützung zu leisten. Im Gegensatz zur Verhinderungspflege erfolgt die Betreuung hier stationär.

Das jährliche Budget für die Kurzzeitpflege liegt bei Pflegegrad 2 bis 5 bis zu 1.774 € und ist damit höher als das der Verhinderungspflege.

Fazit

Die Verhinderungspflege bietet finanzielle Unterstützung von bis zu 2.418 Euro pro Jahr (1612 Euro + 806 Euro aus dem Budget für die Kurzzeitpflege), um pflegende Angehörige zu entlasten. Ab dem 1. Juli 2025 beträgt das zusammengefasste Entlastungsbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 3.539 €. Wichtig ist, die Leistung rechtzeitig bei der Pflegekasse zu beantragen und Nachweise über die entstandenen Kosten einzureichen.


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