Pflegegrad 2 signalisiert einen erheblichen Unterstützungsbedarf im Alltag – jedoch mit noch vorhandenen Ressourcen. Auf unserer Website erhalten Sie einen strukturierten Überblick: Welche Voraussetzungen gelten? Wie viele Punkte sind nötig? Und wie stellen Sie den Antrag auf Einstufung in Pflegegrad 2 – effizient und ohne Zeitverlust?

Was bedeutet Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 wird vergeben, wenn die Selbstständigkeit dauerhaft in mehreren Lebensbereichen eingeschränkt ist, allerdings nicht so stark wie bei den Pflegegraden 3–5. Betroffene benötigen regelmäßig Anleitung, Beaufsichtigung oder praktische Hilfe – etwa bei Körperpflege, Medikamentenorganisation oder Tagesstruktur. Dadurch entstehen Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung (z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und weitere Bausteine).
Voraussetzungen für Pflegegrad 2 (Pflegebegutachtung)
Die Begutachtung erfolgt nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Bewertet werden sechs Module. Die Ergebnisse werden gewichtet zu einer Gesamtpunktzahl zusammengeführt:
- Mobilität (Beweglichkeit) – Gewichtung ca. 10 %
- Kognitive & kommunikative Fähigkeiten oder Verhaltensweisen & psychische Problemlagen – der höhere Wert fließt mit ca. 15 % ein
- Selbstversorgung (z. B. Waschen, Ankleiden, Essen/Trinken) – ca. 40 %
- Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen (z. B. Medikamente, Verbände) – ca. 20 %
- Gestaltung des Alltags & soziale Kontakte – ca. 15 %
Wichtig: Für Pflegegrad 2 muss die Einschränkung auf Dauer bestehen, also voraussichtlich länger als 6 Monate.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?
Für Pflegegrad 2 sind mindestens 27,0 bis unter 47,5 Punkte im NBA notwendig.
Zur Einordnung:
- Pflegegrad 1: 12,5 – < 27,0 Punkte
- Pflegegrad 2: 27,0 – < 47,5 Punkte
- Pflegegrad 3: 47,5 – < 70,0 Punkte
- Pflegegrad 4: 70,0 – < 90,0 Punkte
- Pflegegrad 5: 90,0 – 100 Punkte
Damit wird transparent, ab welchem Funktionsniveau Pflegegrad 2 erreicht und welcher zusätzliche Bedarf gegenüber Pflegegrad 1 anerkannt wird.
Antrag auf Pflegegrad 2 – so gehen Sie vor (Schritt für Schritt)
Schritt 1 – Antrag stellen:
Den Antrag richten Sie an die Pflegekasse (bei der zuständigen Krankenkasse angesiedelt). Das geht telefonisch, schriftlich oder online. Formulierungsbeispiel: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung und die Einstufung in einen Pflegegrad.“
Schritt 2 – Unterlagen bündeln:
- Versichertennummer und Kontaktdaten
- Ärztliche Befunde, Medikamentenplan, ggf. Entlassbriefe
- Pflegetagebuch (mind. 1–2 Wochen), um den tatsächlichen Aufwand zu dokumentieren
- Nachweise zu Pflegehilfsmitteln, Therapien oder bereits erbrachter Unterstützung
Schritt 3 – Begutachtung vorbereiten:
Der Medizinische Dienst (MD) (bei gesetzlich Versicherten) bzw. Medicproof (bei privat Versicherten) führt die Begutachtung zu Hause oder per Termin in der Einrichtung durch.
Empfehlung:
- Angehörige/Betreuungspersonen sollten anwesend sein.
- Alltagsrealität zeigen (keine „Sondervorbereitung“).
- Hilfsbedarfe konkret benennen (z. B. „ohne Anleitung vergisst sie die Einnahme“, „beim Duschen wird Haltehilfe benötigt“).
Schritt 4 – Bescheid prüfen & ggf. Widerspruch:
Der Bescheid der Pflegekasse enthält Pflegegrad und Punktzahl. Fällt die Einstufung niedriger aus als erwartet, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch mit Begründung einlegen – idealerweise gestützt durch konkrete Beispiele und aktualisierte Nachweise.
Typische Indikatoren für Pflegegrad 2
- Häufige Anleitung bei Körperpflege oder Ankleiden
- Regelmäßige Erinnerung/Überwachung bei Medikamenten, Messungen oder Verbänden
- Unsicherheit beim Treppensteigen, Transfers, längeren Wegen
- Beaufsichtigung wegen Orientierungslücken, nächtlicher Unruhe oder Antriebsmangel
- Alltagsstruktur ist ohne Hilfe nicht stabil (z. B. Mahlzeiten, Tagesplanung)
Treffen mehrere Punkte regelmäßig zu, ist Pflegegrad 2 realistisch – insbesondere, wenn die Unterstützung täglich erforderlich ist.
Leistungen bei Pflegegrad 2 (Überblick)
Mit Pflegegrad 2 können – je nach Setting – verschiedene Budgets genutzt werden, u. a.:
- Pflegegeld (für selbst organisierte Pflege durch Angehörige)
- Pflegesachleistungen (Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes)
- Entlastungsbetrag (zusätzliche Unterstützung im Alltag)
- Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege (zeitweise Ersatzpflege/Übergang)
- Hilfsmittel & Wohnraumanpassung (nach Prüfung)
Hinweis: Die Höhen einzelner Beträge ändern sich gelegentlich durch Gesetzesreformen. Prüfen Sie daher aktuelle Werte direkt bei Ihrer Pflegekasse oder lassen Sie sich beraten.
Praxisnahe Tipps für mehr Erfolg bei der Einstufung
- Pflegetagebuch führen: Tägliche Zeiten, Tätigkeiten, Probleme, Stürze, nächtliche Unterbrechungen dokumentieren – präzise und nüchtern.
- Beispiele sammeln: Konkrete Situationen (z. B. „rutschige Dusche“, „Medikament um 20 Uhr vergessen“) überzeugen mehr als allgemeine Aussagen.
- Hilfsmittel nutzen: Duschhocker, Haltegriffe, Tablettenbox & Co. zeigen bedarfsgerechte Versorgung und verdeutlichen Einschränkungen.
- Begleiter benennen: Bei der Begutachtung Angehörige oder Pflegedienst einbinden; sie ergänzen objektive Beobachtungen.
- Bescheid prüfen: Punktzahlen & Begründung sorgfältig lesen; bei Unstimmigkeiten fristwahrend widersprechen.
FAQ zu Pflegegrad 2
Nach Antragstellung organisiert die Pflegekasse die Begutachtung. Die Gesamtdauer variiert regional. Handlungsfähig bleiben Sie sofort, denn Leistungen können ab Antragseingang rückwirkend gewährt werden.
Pflegegrad 2 setzt höhere Einschränkungen voraus (mind. 27,0 Punkte). Entsprechend steigen die Leistungsansprüche und Handlungsspielräume im Alltag.
Ja. Verschlechtert sich die Situation, kann jederzeit Höherstufung beantragt werden. Verbessert sich der Zustand, prüfen Kassen ggf. Rückstufungen – mit erneuter Begutachtung.
Eine medizinische Diagnose allein reicht nicht. Entscheidend ist die funktionale Einschränkung im Alltag gemäß NBA.