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Einstufung für einen Pflegegrad – So bewertet der Medizinische Dienst (MD)

Die richtige Einstufung in einen Pflegegrad ist für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen von zentraler Bedeutung. Sie entscheidet darüber, welche Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können. In Deutschland übernimmt der Medizinische Dienst (MD) – früher MDK – die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Doch wie genau läuft diese Bewertung ab, und worauf sollten Sie achten?

Einstufung für einen Pflegegrad

Was ist der Medizinische Dienst (MD)?

Der Medizinische Dienst ist der unabhängige Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Er ist zuständig für die Bewertung der Pflegebedürftigkeit, die Grundlage für die Zuteilung eines Pflegegrads bildet. Das Ziel: Eine faire, nachvollziehbare Einstufung auf Basis gesetzlicher Kriterien.

Ablauf der Einstufung durch den MD

  1. Antrag stellen:
    Der erste Schritt zur Pflegegrad-Einstufung ist der Antrag bei der Pflegekasse. Diese beauftragt daraufhin den MD mit einer Begutachtung.
  2. Terminvereinbarung:
    Der MD kontaktiert die antragstellende Person zur Vereinbarung eines Hausbesuchs – alternativ kann die Begutachtung auch digital oder telefonisch erfolgen.
  3. Begutachtung nach sechs Modulen:
    Die Einstufung für den Pflegegrad erfolgt anhand von sechs gesetzlich definierten Modulen, z. B.:
    • Mobilität
    • Kognitive Fähigkeiten
    • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
    • Selbstversorgung
    • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
    • Gestaltung des Alltagslebens
  4. Jedes Modul wird mit Punkten bewertet. Die Gesamtpunktzahl bestimmt anschließend den Pflegegrad.
  5. Bewertung & Empfehlung:
    Der Gutachter erstellt auf Basis der Beobachtungen eine Empfehlung für einen Pflegegrad (1–5) und sendet diese an die Pflegekasse.
  6. Bescheid der Pflegekasse:
    Die Pflegekasse entscheidet auf Grundlage der MD-Begutachtung und teilt den Bescheid schriftlich mit. Bei Ablehnung besteht Widerspruchsrecht.

Wie viele Punkte braucht man für welchen Pflegegrad?

Pflegegrade und Punktzahlen laut MD (Medizinischer Dienst)
  • Pflegegrad 1:
    12,5 – unter 27 Punkte
  • Pflegegrad 2:
    27 – unter 47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3:
    47,5 – unter 70 Punkte
  • Pflegegrad 4:
    70 – unter 90 Punkte
  • Pflegegrad 5:
    Ab 90 Punkte

Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Verhinderungspflege.

Wichtige Hinweise zur MD-Begutachtung

  • Vorbereitung ist wichtig: Notieren Sie im Vorfeld den Alltag der pflegebedürftigen Person, z. B. wie viel Unterstützung beim Waschen, Ankleiden oder bei Arztbesuchen nötig ist.
  • Pflegepersonen sollten anwesend sein: Angehörige oder Pflegekräfte können wichtige Informationen liefern, die die Begutachtung beeinflussen.
  • Pflegeprotokoll und Medikamentenplan bereithalten
  • Widerspruch nicht scheuen: Wenn der Pflegegrad nicht nachvollziehbar erscheint, kann binnen eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Alternative zur Heimunterbringung: Pflege zu Hause mit 24-Stunden-Betreuung

Für viele Familien stellt sich die Frage, ob ein Pflegeheim nötig ist – oder ob die häusliche Pflege mit einer 24-Stunden-Betreuung möglich ist. Gerade bei Pflegegrad 3 oder höher bietet diese Betreuungsform eine wertvolle Alternative, insbesondere wenn der Wunsch besteht, im eigenen Zuhause zu bleiben.

Fazit: MD-Begutachtung entscheidet über Pflegegrad und Leistungen

Die MD-Einstufung ist der zentrale Schritt, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Wer sich gut vorbereitet und den Ablauf versteht, erhöht die Chance auf eine faire Bewertung. Das Ergebnis hat direkten Einfluss auf die finanzielle Unterstützung und das Pflegemodell – sei es Pflege durch Angehörige, Pflegedienst oder 24-Stunden-Pflege zu Hause.